Funktionstherapie: Herstellungsauftrag Okklusionsschienen
Der Herstellungsauftrag Okklusionsschienen ermöglicht es Ihnen, schnell und eindeutig eine Okklusionsschiene in Auftrag zu geben — individuelle Funktionstherapie wird so praktikabel. Nebenbei hilft Ihnen das Formblatt, die Vorgaben der Medical Device Regulation (MDR) ohne besonderen Zusatzaufwand einzuhalten.
„Hier wurde wirklich an alles gedacht.“
Oberarzt Dr. Daniel Weber,
Spezialist DGPro, Spezialist DGFDT
Leiter der Kiefergelenksprechstunde,
Universitätsklinikum Gießen Marburg
Okklusionsschienen kommen in vielen verschiedenen Gestaltungsvarianten vor. Die Entscheidung für eine bestimmte Variante trifft der behandelnde Zahnarzt bzw. die Zahnärztin individuell auf Grundlage der vorliegenden Befunde und vor dem Hintergrund der Behandlungsziele - „Schiene wie immer“ ist keine individuelle Therapie…
Seit Einführung der Medical Device Regulation (MDR) sind Okklusionsschienen als Sonderanfertigungen einzuordnen; das zwingt bei der Beauftragung zur Einhaltung diverser Bestimmungen (mehr dazu siehe unten). Erforderlich zum Patientenschutz ist seither für eine relativ „normale“ Schiene folgende Aufstellung:
Damit Sie nicht in die Tischkante beißen (und dann wohlmöglich selbst eine Schiene zur Stabilisierung der Frontzähne brauchen…) steht Ihnen jetzt der ankreuzbare „Herstellungsauftrag Okklussionsschienen“ zur Verfügung. In dem können Sie alle Informationen leicht mit maximal 2 Kreuzen pro Fragestellung vorgeben.
An erster Stelle steht dabei die Wahl des Schienendesigns. Das Konzept für die Aufteilung unterscheidet nicht okklusal adjustierte Aufbissbehelfe und okklusal adjustierte Okklusionsschienen – die Aufteilung und die Begriffe stammen einst von Lotzmann.
Vor diesem Hintergrund unterscheidet der Herstellungsauftrag…
und unterteilt diese weiter in die konkreten Ausführungsvarianten. Im Ergebnis können Sie mit maximal zwei Kreuzen die gewünschte Schienenform eindeutig beschrieben.
Ebenso ankreuzbar sind die Hinweise zur Ausführung. Diese sind unterteilt nach…
Auch hier geben Sie mit maximal zwei Kreuzen die jeweilige Ausführung detailliert an.
Materialfragen sind heute wichtiger als in der Vergangenheit. Umso wichtiger ist eine eindeutige Vorgabe, die wenig Aufwand macht. Ankreuzbar sind daher…
Eine Eintragung ist erforderlich beim Schienenmaterial und einem evtl. Folienmaterial. Wenn Sie die Felder freilassen darf das beauftragte Dentallabor frei entscheiden. Daneben ist Raum für eine Chargenbezeichnung. Diese können sie hier eintragen oder einen Aufkleber einkleben und bei der Herstellung im Praxislabor so gleich die Dokumentation mit erledigen – oder Sie lassen das Feld frei, weil die Angabe in der Konformitätserklärung des Dentallabors steht.
Neben den eindeutigen fachlichen Vorgaben verlangt die MDR zudem die Angabe des beauftragenden Zahnarztes, also nicht nur den Namen der Praxis, sowie des beauftragten Dentallabors.
Last but not least erforderlich ist die Zusicherung,
Das wollen Sie nicht jedes Mal heraussuchen, daher ist es im Herstellungsauftrag mit enthalten. 🤓