Aufklärungs-Set: Klinische Funktionsanalyse
(Vorder- und Rückseite)
Aufklärungs-Set: Instrumentelle Funktionsanalyse
Aufklärungs-Set: Initiale Funktionstherapie
Aufklärungs-Set: Weiterbehandlung
Aufklärungs-Set: Restaurative Behandlung
Aufklärungs-Set: Biofeedback
CMD Aufklärungs-Set
Diese zweiseitigen Bögen informieren Patienten vor dem jeweiligen Unter-suchungs- bzw. Behandlungsschritt und sichern die Zahnarztpraxis gegen den Vorwurf der mangelhaften Aufklärung ab.
Derartige Aufklärungsbögen sind in anderen Bereichen der Medizin längst üblich und unverzichtbar. In der Diagnostik und Therapie von CMD ist dies besonders wichtig, da sonst auch bei sorgfältigster Behandlung ohne erkennbare Behandlungsfehler für die Zahnarztpraxis das Risiko besteht, dass mit dem Behandlungsergebnis unzufriedene Patienten hilfsweise tatsächliche oder vermeintliche Aufklärungsmängel behaupten.
Aufklärungsbögen:
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Art.Nr. 920081
Der Aufklärungsbogen Klinische Funktionsanalyse informiert die Patienten vor der klinischen Funktionsanalyse über deren Sinn (Indikation), Inhalte, Techniken und Ziele. Das mag auf den ersten Blick überflüssig erscheinen, erreicht in der Praxis aber verschiedene Vorteile:
Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg
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Art.Nr. 920082
Der Aufklärungsbogen Instrumentelle Funktionsanalyse orientiert
die Patienten vor den als „instrumentelle Funktionsanalyse“ zusammen-gefassten Untersuchungsschritten über deren Sinn (Indikation), die Einzelschritte und die dafür verfügbaren Techniken und Ziele.
Die vorherige Aufklärung ist dem Patienten schon aus der klinischen Funktionsanalyse bekannt und erreicht hier erneut verschiedene hilfreiche Vorteile:
Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg
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Art.Nr. 920083
Der Aufklärungsbogen Initiale Funktionstherapie erläutert die alternativ oder nebeneinander möglichen funktionstherapeutischen Verfahren. Auch wenn es sich hier um die ersten Behandlungsschritte handelt, und diese mittels reversibler Verfahren erfolgen, so ist eine rechtssichere Aufklärung nötig und wichtig, da sich in der Folge einer wirksamen Therapie mit relaxierenden Okklusionsschienen und ergänzenden Behandlungsverfahren die Unterkieferposition ändert. Patienten können später einwenden, hätten sie dies gewusst, hätten sie die ganze Behandlung nicht einleiten lassen…
Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/
Prof. Dr. Freesmeyer/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg
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Art.Nr. 920084
Der Aufklärungsbogen Weiterbehandlung kommt zur Anwendung, wenn nach erfolgreicher initialer Funktionstherapie eine Übertragung der erfolgreichen Schienenposition auf Langzeitprovisorien geplant ist. Dafür kommen anstelle herkömmlicher Langzeitprovisorien auf Basis invasiver Präparationen für spätere (Teil-) Kronen moderne Repositions-Onlays und Repositions-Veneers nach Ahlers zur Anwendung. Das Behandlungsrisiko ist bei diesem Verfahren geringer. Dennoch: „Funktionspatienten sind Risikopatienten“ (Zitat von Brocard et al. aus „Bruxismus“, Quintessenz 2008). Daher ist hier eine wirksame nachweisbare Aufklärung unverzichtbar…
Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/
Prof. Dr. Freesmeyer/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg
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Art.Nr. 920085
Der Aufklärungsbogen Restaurative Behandlung findet seine Anwendung nach erfolgreicher Übertragung der beschwerdefreien Schienenposition auf Langzeitprovisorien. Bleiben diese längere Zeit erfolgreich inkorporiert und die Situation stabil, so erfolgt nun der Ersatz der modernen Repositions-Onlays und Repositions-Veneers nach Ahlers durch dauerhafte Restaurationen. Hierbei gilt: „Funktionspatienten sind Risikopatienten“ (Zitat von Brocard et al. aus „Bruxismus“, Quintessenz 2008). Daher sollte vor diesem Behandlungsschritt unbedingt eine wirksame Aufklärung erfolgen und nachweisbar dokumentiert werden…
Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/
Prof. Dr. Freesmeyer/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg
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Art.Nr. 920086
In der funktionsorientierten Zahnheilkunde besteht neben klassischer Behandlungsmittel wie Okklusionsschienen, Physiotherapie, Verhaltenstherapie oder muskelrelaxierender Medikamente auch die Möglichkeit, die Kaumuskulatur mittels Biofeedback zu beeinflussen. Neue Möglichkeiten in diesem Bereich werden dabei durch neue Technologien im Bereich der entsprechenden Behandlungsgeräte erschlossen. Insbesondere die Miniaturisierung ermöglicht es nunmehr, dass derartige Behandlungen nicht nur beim Arzt bzw. Zahnarzt erfolgen, sondern kontinuierlich in der häuslichen Umgebung des Patienten (Home Care-Konzept).
Die Erfahrungen in der Praxis mit derartigen Geräten haben gezeigt, dass von Seiten der Patienten ein größerer Informationsbedarf besteht, als erwartet, und dass ohne strukturiere Gesprächsführung der daraus resultierende Zeitaufwand zu groß wird.
Gleichzeitig sind derartige Systeme leistungsfähig und können im Zweifelsfall so „erfolgreich“ wirken, dass ein vollständige Detonisierung der Kaumuskulatur erreicht wird und dadurch aber im Nebeneffekt auch die zuvor durch Substanzverlust gekennzeichnete Kieferposition des Unterkiefers sich verändert, was dann gegebenenfalls restaurative Wiederherstellungsmaßnahmen der Zahnhartsubstanzen nach sich zieht.
Erforderlich ist insofern eine wirksame Aufklärung. Um dieses zu unterstützen haben wir den Aufklärungsbogen Biofeedback entwickelt. Nach einer Phase der testweisen Anwendung in ausgewählten Testpraxen stellen wir Ihnen diesen jetzt zur Verfügung.
In einem ersten Schritt wird auf dem Bogen das Prinzip bzw. die Wirkungsweise des Biofeedbacks in patientenfreundlicher Form erläutert. Dies schließt sich eine Schilderung des Behandlungsablaufes und der einzelnen Behandlungsschritte ein. Dieses bietet sich an, um auf dieser Grundlage dem Patienten die einzelnen Schritte zu erläutern.
Besonders gut haben es Patienten in der Vergangenheit angenommen, wenn diese Schilderung sofort in den neuen Beratungsbogen übertragen wird. Im Beratungsbogen sind extra freie Zeilen vorgesehen, die die Möglichkeit der Eintragung von Biofeedback vorgeben. So ist es möglich, die entsprechende Behandlungsphase, in der mit Biofeedback eine Detonisierung erreicht werden soll, gezielt für den Patienten vorzugeben und insofern auch erkennbar zu machen, dass diese Behandlung nicht ewig andauern soll – schließlich soll und muss das Gerät auch an die Praxis zurückgegeben werden (:-).
Da die entsprechenden Behandlungsverfahren mittlerweile in einer Vielzahl von Studien untersucht sind hat die Bundeszahnärztekammer mittlerweile die zugeordnete Leistung als selbständige zahnärztliche Leistung anerkannt und in die Analogliste anerkannter selbständiger zahnärztlicher Leistungen aufgenommen.
Die zugeordnete Leistung wird wissenschaftlich korrekt als „neuromuskuläre Funktionsanalyse mit konditionierender Stimulation“ bezeichnet. Ein Instrument, das zur Durchführung dieser Leistung derzeit am Markt ist, ist das Grindcare®-System. Zu erwarten ist allerdings, dass in der Zukunft weitere Instrumente mit vergleichbarer oder modifizierter Technik anderer Hersteller angeboten werden. Der Aufklärungsbogen ist deswegen bewusst nicht auf ein einzelnes Medizinprodukt ausgerichtet, sondern dem Wirkungsprinzip nach bezeichnet als Aufklärungsbogen Biofeedback.
Dem Grundprinzip eines Aufklärungsbogens folgend finden Sie auf der Rückseite eine für den Patienten verständliche Risikoaufklärung. Die eigentlichen Risiken im Zusammenhang mit der Behandlung beispielsweise dem Grindcare®-System sind bei bestimmungsgemäßer Anwendung gering. Das Risiko besteht im Wesentlichen darin, dass infolge einer unerwartet erfolgreichen Behandlung Veränderungen der Kieferposition entstehen. Das andere Risiko ist, dass die gewünschte Wirkung einer Detonisierung der Muskulatur nicht eintritt.
Darüber hinaus besteht Raum für „zahnärztliche Anmerkungen“. Es ist wichtig, regelhaft hier die eine oder andere Notiz einzufügen, weil sie die Glaubwürdigkeit und damit die Bewesikraft erhöht.
Da bei derartigen Home Care-Anwendungen ein teures, im Besitz der Praxis befindliches Gerät dem Patienten vorübergehend leihweise überlassen wird, um sicher zu stellen, dass auch eine Rückgabe erfolgt, ist in den Aufklärungsbogen eine Erklärungsübernahme des Gerätes integriert. Dieses ermöglicht der Praxis auch eine einfache Nachverfolgung des Verbleibs der Geräte – einfach Kopie des Aufklärungsbogens in den entsprechenden Geräteordner legen und nach Rückgabe des Gerätes aus dem Ordner entnehmen und vernichten. Ein Blick in den Ordner zeigt insofern immer, welcher Patient das entsprechende Gerät gerade nutzt.
Sie werden feststellen, dass hierdurch die Anwendung des Grindcare®-Systems und vergleichbare System sehr viel besser gelingt. Ihre Patienten werden es Ihnen danken, Ihr Team erst recht…
Autor: Priv.-Doz. Dr. Ahlers