Aufklärungs-Set: Klinische Funktionsanalyse
(Vorder- und Rückseite)
Aufklärungs-Set: Instrumentelle Funktionsanalyse
Aufklärungs-Set: Initiale Funktionstherapie
Aufklärungs-Set: Weiterbehandlung
Aufklärungs-Set: Restaurative Behandlung
Aufklärungs-Set: Biofeedback
CMD Aufklärungs-Set
Diese zweiseitigen Bögen informieren Patienten vor dem jeweiligen Unter-suchungs- bzw. Behandlungsschritt und sichern die Zahnarztpraxis gegen den Vorwurf der mangelhaften Aufklärung ab.
Derartige Aufklärungsbögen sind in anderen Bereichen der Medizin längst üblich und unverzichtbar. In der Diagnostik und Therapie von CMD ist dies besonders wichtig, da sonst auch bei sorgfältigster Behandlung ohne erkennbare Behandlungsfehler für die Zahnarztpraxis das Risiko besteht, dass mit dem Behandlungsergebnis unzufriedene Patienten hilfsweise tatsächliche oder vermeintliche Aufklärungsmängel behaupten.
Aufklärungsbögen:
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Art.Nr. 920081
Der Aufklärungsbogen Klinische Funktionsanalyse informiert die Patienten vor der klinischen Funktionsanalyse über deren Sinn (Indikation), Inhalte, Techniken und Ziele. Das mag auf den ersten Blick überflüssig erscheinen, erreicht in der Praxis aber verschiedene Vorteile:
Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg
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Art.Nr. 920082
Der Aufklärungsbogen Instrumentelle Funktionsanalyse orientiert
die Patienten vor den als „instrumentelle Funktionsanalyse“ zusammen-gefassten Untersuchungsschritten über deren Sinn (Indikation), die Einzelschritte und die dafür verfügbaren Techniken und Ziele.
Die vorherige Aufklärung ist dem Patienten schon aus der klinischen Funktionsanalyse bekannt und erreicht hier erneut verschiedene hilfreiche Vorteile:
Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg
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Art.Nr. 920083
Der Aufklärungsbogen Initiale Funktionstherapie erläutert die alternativ oder nebeneinander möglichen funktionstherapeutischen Verfahren. Auch wenn es sich hier um die ersten Behandlungsschritte handelt, und diese mittels reversibler Verfahren erfolgen, so ist eine rechtssichere Aufklärung nötig und wichtig, da sich in der Folge einer wirksamen Therapie mit relaxierenden Okklusionsschienen und ergänzenden Behandlungsverfahren die Unterkieferposition ändert. Patienten können später einwenden, hätten sie dies gewusst, hätten sie die ganze Behandlung nicht einleiten lassen…
Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/
Prof. Dr. Freesmeyer/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg
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Art.Nr. 920084
Der Aufklärungsbogen Weiterbehandlung kommt zur Anwendung, wenn nach erfolgreicher initialer Funktionstherapie eine Übertragung der erfolgreichen Schienenposition auf Langzeitprovisorien geplant ist. Dafür kommen anstelle herkömmlicher Langzeitprovisorien auf Basis invasiver Präparationen für spätere (Teil-) Kronen moderne Repositions-Onlays und Repositions-Veneers nach Ahlers zur Anwendung. Das Behandlungsrisiko ist bei diesem Verfahren geringer. Dennoch: „Funktionspatienten sind Risikopatienten“ (Zitat von Brocard et al. aus „Bruxismus“, Quintessenz 2008). Daher ist hier eine wirksame nachweisbare Aufklärung unverzichtbar…
Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/
Prof. Dr. Freesmeyer/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg
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Art.Nr. 920085
Der Aufklärungsbogen Restaurative Behandlung findet seine Anwendung nach erfolgreicher Übertragung der beschwerdefreien Schienenposition auf Langzeitprovisorien. Bleiben diese längere Zeit erfolgreich inkorporiert und die Situation stabil, so erfolgt nun der Ersatz der modernen Repositions-Onlays und Repositions-Veneers nach Ahlers durch dauerhafte Restaurationen. Hierbei gilt: „Funktionspatienten sind Risikopatienten“ (Zitat von Brocard et al. aus „Bruxismus“, Quintessenz 2008). Daher sollte vor diesem Behandlungsschritt unbedingt eine wirksame Aufklärung erfolgen und nachweisbar dokumentiert werden…
Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/
Prof. Dr. Freesmeyer/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg
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Art.Nr. 920086
Die Anwendung von Botulinumtoxin zur Therapie von CMD und Bruxismus ist mittlerweile wissenschaftlich untersucht und die Wirkungsnachweise liegen vor. Die Wirkstoffe sind von den Herstellern allerdings nicht für diese Indikation zugelassen (off-label-Anwendung).
Wenn eine Zahnarztpraxis die Wirkstoffe für die Behandlung von CMD und/oder Bruxismus nutzen möchte, muss hierüber eine Aufklärung erfolgen. Es empfiehlt sich , die Patienten über die geplante Behandlung an sich sorgfältig aufzuklären, das heißt über die Ziele, die rechtliche Situation und das geplante Vorgehen. Wichtig ist zudem die Aufklärung über die inhärenten Risiken. Hierfür dient der Aufklärungsbogen Botulinumtoxin bei CMD / Bruxismus.
Das Patientenrechtegesetz (BGB § 630d) verlangt eine persönliche und mündliche Aufklärung. Der Aufklärungsbogen kann diese individuelle zahnärztliche Aufklärung der Patienten sinnvoll ergänzen, aber nicht ersetzen. Kluge Zahnärzte nutzen den Aufklärungsbogen, um anhand dessen das Aufklärungsgespräch zu führen.
Er ist insofern eine Art vorbereitetes Protokoll, das die typischerweise im Aufklärungsgespräch behandelten Inhalte enthält. Diese speziell für die zahnärztliche Praxis entwickelte Aufklärungsbogen nutzt verständliche und kurze Formulierungen. Zudem sollte handschriftlich auf dem Aufklärungsbogen vermerkt werden, welche Punkte besonders erörtert wurden und welche Fragen des Patienten wie beantwortet wurden. Dafür ist auf der Rückseite Platz vorgesehen.
Inhaltlich liegt dem Bogen zugrunde die Leitlinie Diagnose und Therapie des Bruxismus der DGFDT und anderer Fachgesellschaften sowie die wissenschaftliche Mitteilung der DGFDT zur Anwendung von Botulinum zur Therapie von CMD, Bruxismus und einer damit ggf. einhergehenden Masseterhypertrophie. Ergänzen Sie die Risikoaufklärung nach individuellem Bedarf mündlich und handschriftlich im dafür vorgesehenen Feld.