Aufklärungs-Set: Klinische Funktionsanalyse
(Vorder- und Rückseite)

Aufklärungs-Set: Instrumentelle Funktionsanalyse

Aufklärungs-Set: Initiale Funktionstherapie

Aufklärungs-Set: Weiterbehandlung

Aufklärungs-Set: Restaurative Behandlung

Aufklärungs-Set: Biofeedback

CMD Aufklärungs-Set

Diese zweiseitigen Bögen informieren Patienten vor dem jeweiligen Unter-suchungs- bzw. Behandlungsschritt und sichern die Zahnarztpraxis gegen den Vorwurf der mangelhaften Aufklärung ab.

Derartige Aufklärungsbögen sind in anderen Bereichen der Medizin längst üblich und unverzichtbar. In der Diagnostik und Therapie von CMD ist dies besonders wichtig, da sonst auch bei sorgfältigster Behandlung ohne erkennbare Behandlungsfehler für die Zahnarztpraxis das Risiko besteht, dass mit dem Behandlungsergebnis unzufriedene Patienten hilfsweise tatsächliche oder vermeintliche Aufklärungsmängel behaupten.

Aufklärungsbögen:

 

Klick auf den Bogen für große Darstellung
Art.Nr. 920081

Aufklärungsbogen Klinische Funktionsanalyse

Der Aufklärungsbogen Klinische Funktionsanalyse informiert die Patienten vor der klinischen Funktionsanalyse über deren Sinn (Indikation), Inhalte, Techniken und Ziele. Das mag auf den ersten Blick überflüssig erscheinen, erreicht in der Praxis aber verschiedene Vorteile:

  • Der Aufklärungsbogen wird vor der klinischen Funktionsanalyse vorgelegt, besprochen und unterzeichnet
  • Praktischer Nutzen: Die Vorlage und Besprechung des Aufklärungsbogens vor der Untersuchung strukturiert die nachfolgende Anamnese- und Befunderhebung.
  • Die Gesprächsführung wird dadurch automatisch vom Zahnarzt bestimmt.
  • Rechtlicher Nutzen: Die Aufklärung vor dem Untersuchungstermin stellt sicher, dass eine wirksame Aufklärung stattfindet und rechtssicher dokumentiert wird
  • Wirtschaftlicher Nutzen: Die bei komplexen craniomandibulären Dysfunktionen heute üblichen Zusatzuntersuchungen neben der klassischen klinischen Funktionsanalyse werden bereits mit eingeführt:
    manuelle Strukturanalyse mit verschiedenen isometrischen  Belastungstests und Prüfungen zur Elastizität und zum Reizzustand
     der Kiefergelenkkapseln
    Erfassung der Stressbelastung bzw. psychosomatischer Co-Faktoren
    Orthopädie-Screening zur Erfassung der Einflüsse auf die Kieferstellung
  • Perspektive: Der Aufklärungsbogen gewöhnt die Patienten an dieses Vorgehen, so dass es bei den folgenden Behandlungsschritten mit größerer Tragweite und größerem Risiko vertraut erscheint.

Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg

 

Klick auf den Bogen für große Darstellung
Art.Nr. 920082

Aufklärungsbogen Instrumentelle Funktionsanalyse

Der Aufklärungsbogen Instrumentelle Funktionsanalyse orientiert
die Patienten vor den als „instrumentelle Funktionsanalyse“ zusammen-gefassten Untersuchungsschritten über deren Sinn (Indikation), die Einzelschritte und die dafür verfügbaren Techniken und Ziele.
Die vorherige Aufklärung ist dem Patienten schon aus der klinischen Funktionsanalyse bekannt und erreicht hier erneut verschiedene hilfreiche Vorteile:

  • Auch dieser Aufklärungsbogen wird vor der instrumentellen Funktionsanalyse vorgelegt, besprochen und unterzeichnet.
  • Die Gesprächsführung und dessen Dauer werden hierdurch erneut zwanglos vom Zahnarzt bestimmt.
  • Rechtlicher Nutzen: Die Vorlage des Aufklärungsbogens vor der Untersuchung sowie die juristisch geforderte Erläuterung der Inhalte bildet die Aufklärungs- und Gesprächsgrundlage für die nachfolgende Untersuchung.
  • Wirtschaftlicher Nutzen: Die Komplexität und Werthaltigkeit mehrschrittiger instrumenteller Untersuchungen, die unseren Patienten in der Regel völlig fremd ist, wird dadurch „greifbarer“.
    Unser Tipp: Halten Sie dazu die betreffenden Instrumente in der Nähe verfügbar!
  • Praktischer Nutzen: Die Aufklärung über die verschiedenen Verfahren wird dazu genutzt, diese kurz anzusprechen und damit dem Patienten zu vermitteln, dass und warum die gewählten Techniken eingesetzt wurden. So kann später keine Erstattungsstelle behaupten, die Untersuchung sei nicht erfolgt…
  • Perspektive: Auch dieser Aufklärungsbogen gewöhnt die Patienten an deren Vorlage, so dass diese bei nachfolgenden Behandlungsschritten mit größerer Tragweite und größerem Risiko vertraut erscheinen.

Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg

 

Klick auf den Bogen für große Darstellung
Art.Nr. 920083

Aufklärungsbogen Initiale Funktionstherapie

Der Aufklärungsbogen Initiale Funktionstherapie erläutert die alternativ oder nebeneinander möglichen funktionstherapeutischen Verfahren. Auch wenn es sich hier um die ersten Behandlungsschritte handelt, und diese mittels reversibler Verfahren erfolgen, so ist eine rechtssichere Aufklärung nötig und wichtig, da sich in der Folge einer wirksamen Therapie mit relaxierenden Okklusionsschienen und ergänzenden Behandlungsverfahren die Unterkieferposition ändert. Patienten können später einwenden, hätten sie dies gewusst, hätten sie die ganze Behandlung nicht einleiten lassen…

  • Der Aufklärungsbogen wird vor Beginn der eigentlichen
    Funktionstherapie vorgelegt, besprochen und unterzeichnet.
  • Die individuell vorgesehenen Behandlungsverfahren sind jeweils ankreuzbar. Dadurch ist der Bogen erkennbar individuell ausgefüllt – Gerichte verlangen genau dies!
  • Rechtlicher Vorteil: Der während des Aufklärungsgespräches vor Behandlungsbeginn ausgefüllte Aufklärungsbogen bildet damit eine rechtssichere Dokumentation der wirksam erfolgten Aufklärung. Dies ist wichtig, denn im Rahmen der muskulären Relaxation und der Entlastung gestauchter Kiefergelenke ist eventuell eine Änderung der Gelenkstellung zu erwarten, mit Folgen für die Zahnstellung: Der Aufklärungsbogen weist darauf verständlich hin!
  • Risikovermeidung: Die Aufklärung über eine im Rahmen der muskulären Relaxation und/oder der Dekompression gestauchter Kiefergelenke eventuell zu erwartende Änderung der Gelenkstellung und damit auch der Zahnstellung ist wichtig: Patienten könnten einwenden, sie hätten die Behandlung nicht durchführen lassen, wenn sie dies gewusst hätten – und die Zahlung der Behandlungskosten verweigern. Der Aufklärungs-bogen vermeidet dieses Risiko.
  • Praxisvorteil: Der Aufklärungsbogen stellt dabei nicht etwa eine Belastung dar, sondern hilft — nebenbei —, das Aufklärungsgespräch
    zu strukturieren. „Da wir den Bogen ausfüllen müssen“ wird die Gesprächsführung vom Zahnarzt bestimmt, es wird nichts vergessen
    und der Zeitbedarf ist planbarer.
  • Wertigkeit vermitteln: Die Differenziertheit moderner zahnärztlicher Funktionstherapie ist für unsere Patienten in der Regel völlig neu. Die Abbildung der Therapiealternativen im Aufklärungsbogen zeigt den Patienten, dass eine individuelle Auswahl geeigneter Therapiemittel erfolgt.
  • Perspektive: Wenn Patienten den „Aufklärungsbogen Initiale Funktionstherapie“ kennengelernt haben, werden sie im nächsten Behandlungsschritt erwarten, auch hierzu einen Aufklärungsbogen vorgelegt zu bekommen und eher verständnisvoll als ablehnend reagieren. Dies ist wichtig, weil die Komplexität und das Behandlungsrisiko mit den folgenden Behandlungsschritten steigen. Daher wird in der Folge auch die Dokumentation einer wirksamen Aufklärung umso wichtiger…

Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/
Prof. Dr. Freesmeyer/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg

 

Klick auf den Bogen für große Darstellung
Art.Nr. 920084

Aufklärungsbogen Weiterbehandlung

Der Aufklärungsbogen Weiterbehandlung kommt zur Anwendung, wenn nach erfolgreicher initialer Funktionstherapie eine Übertragung der erfolgreichen Schienenposition auf Langzeitprovisorien geplant ist. Dafür kommen anstelle herkömmlicher Langzeitprovisorien auf Basis invasiver Präparationen für spätere (Teil-) Kronen moderne Repositions-Onlays und Repositions-Veneers nach Ahlers zur Anwendung. Das Behandlungsrisiko ist bei diesem Verfahren geringer. Dennoch: „Funktionspatienten sind Risikopatienten“ (Zitat von Brocard et al. aus „Bruxismus“, Quintessenz 2008). Daher ist hier eine wirksame nachweisbare Aufklärung unverzichtbar…

  • Der Aufklärungsbogen wird vor Anfertigung der Langzeitprovisorien im Dentallabor vorgelegt, besprochen und gemeinsam unterzeichnet.
  • Alternativen erläutert: Das individuell vorgesehene Behandlungsverfahren ist ebenso erläutert wie die verschiedenen Alternativen und deren Vor- und Nachteile.
  • Rechtlicher Vorteil: Der während des Aufklärungsgespräches vor Behandlungsbeginn ausgefüllte Aufklärungsbogen weist später wirksam nach, dass eine verständliche Beratung über die Alternativen stattfand. Sachverständige und Richter verlangen genau dies!
  • Risikovermeidung: Auch die inhärenten Behandlungsrisiken werden in dem Aufklärungsbogen erläutert, z.B. der Verlust einzelner Facetten und/oder Anpassungsprobleme in Form von Schmerzen an einzelnen oder allen solchermaßen versorgten Zähnen. Der Aufklärungsbogen weist darauf verständlich hin und vermeidet so das Risiko eines Aufklärungsmangels.
  • Praxisvorteil: Der Aufklärungsbogen stellt keine „Belastung“ dar, sondern hilft, das unverzichtbare Aufklärungsgespräch zu strukturieren: „Auch dieses Mal müssen wir einen Aufklärungsbogen ausfüllen“ — so wird die Gesprächsführung vom Zahnarzt bestimmt, das Gespräch planbar und nichts vergessen.
  • Perspektive: Wenn Patienten diesen Aufklärungsbogen kennengelernt haben, werden sie bei der nachfolgenden restaurativen Therapie ebenso einen Aufklärungsbogen erwarten und verständnisvoll reagieren. Und gerade dort kommt einer wirksamen Aufklärung die maximale Bedeutung zu…

Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/
Prof. Dr. Freesmeyer/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg

 

Klick auf den Bogen für große Darstellung
Art.Nr. 920085

Aufklärungsbogen Restaurative Behandlung

Der Aufklärungsbogen Restaurative Behandlung findet seine Anwendung nach erfolgreicher Übertragung der beschwerdefreien Schienenposition auf Langzeitprovisorien. Bleiben diese längere Zeit erfolgreich inkorporiert und die Situation stabil, so erfolgt nun der Ersatz der modernen Repositions-Onlays und Repositions-Veneers nach Ahlers durch dauerhafte Restaurationen. Hierbei gilt: „Funktionspatienten sind Risikopatienten“ (Zitat von Brocard et al. aus „Bruxismus“, Quintessenz 2008). Daher sollte vor diesem Behandlungsschritt unbedingt eine wirksame Aufklärung erfolgen und nachweisbar dokumentiert werden…

  • Der Aufklärungsbogen wird rechtzeitig vor der restaurativen Therapie vorgelegt, besprochen und gemeinsam unterzeichnet.
  • Alternativen erläutert: Mit der Entscheidung für die Überführung der Kieferposition in adhäsiv befestigte Langzeitprovisorien ist infolge deren begrenzter Haltbarkeit im Grunde die Weiterbehandlung vorgezeichnet. Auch hier gibt es aber eine Alternative: den „Weg zurück“ in Form einer Entfernung jener Langzeitprovisorien. Diese Alternativen und deren Vor- und Nachteile werden im Aufklärungsbogen erläutert.
  • Rechtlicher Vorteil: Bei der Übertragung auf definitive Restaurationen kommt es im Rahmen der Präparationsmaßnahmen je nach Situation selten bis häufig zu muskulären Störungen und Veränderungen der Gelenksituation, die wiederum auf die Kieferposition einwirken. Die Kombination Muskelaktivität und vorübergehende Veränderung der Kieferposition ist besonders anfällig für vorübergehende Störungen des Kontaktgefühls. Der Aufklärungsbogen weist daraufhin. Sein Gebrauch weist somit im Falle eines Falles nach, dass eine verständliche Beratung über jene Risiken stattfand — so, wie es Sachverständige und Richter aus anderen Bereichen der Medizin gewöhnt sind!
  • Risikovermeidung: Dies sichert ab, dass auch die inhärenten Behandlungsrisiken in dem Aufklärungsbogen erläutert werden, darunter der Verlust einzelner Facetten und/oder Anpassungsprobleme in Form von Schmerzen an einzelnen oder allen solchermaßen versorgten Zähnen. Der Aufklärungsbogen weist darauf verständlich hin und vermeidet so das Risiko eines Aufklärungsmangels.
  • Wertigkeit vermitteln: Erneut wird wie bei heiklen chirurgischen Eingriffen die dort typische Form der mündlichen und schriftlichen Aufklärung gewählt und damit „OP-Atmosphäre“ vermittelt. Dies stellt klar, dass Risiken bestehen, die nur durch höchste Konzentration und Perfektion beherrschbar sind. Der hierdurch verursachte weit überdurchschnittliche Aufwand wird so verständlich…
  • Praxisvorteil: Der Einsatz dieses Aufklärungsbogens stellt somit keinesfalls eine „Belastung“ dar. Vielmehr hilft er, vor der Behandlung in einem erwarteten Rahmen die Risiken aufzuzeigen. Die Verwendung eines verlagsseitig vorbereiteten Aufklärungsbogens zeigt, dass dieses ein generelles Risiko ist und nicht nur bei dem einzelnen Zahnarzt und Patient auftritt. Dies entlastet die Zahnarztpraxis.

Autoren: Priv.-Doz. Dr. Ahlers/Prof. Dr. Jakstat/
Prof. Dr. Freesmeyer/ZA Grün
Rechtsberatung: Dr. Schinnenburg

 

Klick für große Darstellung
Art.Nr. 920086

Aufklärungsbogen
Botulinumtoxin bei CMD und Bruxismus

Die Anwendung von Botulinumtoxin zur Therapie von CMD und Bruxismus ist mittlerweile wissenschaftlich untersucht und die Wirkungsnachweise liegen vor. Die Wirkstoffe sind von den Herstellern allerdings nicht für diese Indikation zugelassen (off-label-Anwendung). 

Wenn eine Zahnarztpraxis die Wirkstoffe für die Behandlung von CMD und/oder Bruxismus nutzen möchte, muss hierüber eine Aufklärung erfolgen. Es empfiehlt sich , die Patienten über die geplante Behandlung an sich sorgfältig aufzuklären, das heißt über die Ziele, die rechtliche Situation und das geplante Vorgehen. Wichtig ist zudem die Aufklärung über die inhärenten Risiken. Hierfür dient der Aufklärungsbogen Botulinumtoxin bei CMD / Bruxismus. 

Das Patientenrechtegesetz (BGB § 630d) verlangt eine persönliche und mündliche Aufklärung. Der Aufklärungsbogen kann diese individuelle zahnärztliche Aufklärung der Patienten sinnvoll ergänzen, aber nicht ersetzen. Kluge Zahnärzte nutzen den Aufklärungsbogen, um anhand dessen das Aufklärungsgespräch zu führen. 

Er ist insofern eine Art vorbereitetes Protokoll, das die typischerweise im Aufklärungsgespräch behandelten Inhalte enthält. Diese speziell für die zahnärztliche Praxis entwickelte Aufklärungsbogen nutzt verständliche und kurze Formulierungen. Zudem sollte handschriftlich auf dem Aufklärungsbogen vermerkt werden, welche Punkte besonders erörtert wurden und welche Fragen des Patienten wie beantwortet wurden. Dafür ist auf der Rückseite Platz vorgesehen. 

Inhaltlich liegt dem Bogen zugrunde die Leitlinie Diagnose und Therapie des Bruxismus der DGFDT und anderer Fachgesellschaften sowie die wissenschaftliche Mitteilung der DGFDT zur Anwendung von Botulinum zur Therapie von CMD, Bruxismus und einer damit ggf. einhergehenden Masseterhypertrophie. Ergänzen Sie die Risikoaufklärung nach individuellem Bedarf mündlich und handschriftlich im dafür vorgesehenen Feld.